Wir sind Gesamtvertragspartner der GEMA und damit wurden Sie als VDH Mitglied bereits im vergangenen Jahr mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem frühzeitig entschieden wurde, die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der behördlich bedingten Betriebsschließung gutzuschreiben. Diese freiwillige Hilfe wird zunächst aufgrund der am 23. März 2021 von Bund und Ländern beschlossenen neuen Lockdown-Maßnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weiterhin aufrechterhalten.
Bitte beachten Sie jedoch folgende zeitliche Zuordnung:
Zeitraum Geschäftsjahr Jahr 2020:
Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, können noch bis einschließlich 14. April 2021 online auf www.gema.de/portal gestellt werden. Danach entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.
Zeitraum ab 01. Januar 2021:
Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 01. Januar 2021 bis auf Weiteres) müssen Ihre Mitglieder bitte auf www.gema.de/portal einen Antrag stellen, damit sie eine entsprechende Gutschrift erhalten.
Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden.