Informationsschreiben des VDH an seine Mitglieder zu Covid 19-Corona

Sehr geehrte Damen und Herren,

die weltweiten und deutschen Geschehnisse zu Corona überschlagen sich derzeit täglich. Im Newsletter vom 03.3.2020 finden Sie eine Übersicht mit Links zu den relevanten Behörden mit aktuellen Änderungen.

Die Zuständigkeit für die konkrete Genehmigung oder Absage einer „Veranstaltung“ liegt bei den örtlichen Behörden, die die Situation vor Ort und die Veranstaltung an sich am besten beurteilen können. Bitte beachten Sie daher die Auflagen und Informationen aus Ihren jeweiligen Bundesländern zu notwendigen Betriebsschließungen. Ein eindeutiges bundesweites Vorgehen aller Bundesländer ist derzeit nicht gegeben.

Wir empfehlen so schnell wie möglich Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Mehr Informationen dazu finden Sie bei der Arbeitsagentur. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Bundesregierung bemüht sich, den Auswirkungen des Corona-Virus wirtschafts- und finanzpolitische Impulse entgegenzusetzen, um Schaden von Beschäftigten und Unternehmen fernzuhalten und die Auswirkungen der Krise abzufedern.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat als Sofortmaßnahme einen Schutzschild mit folgenden Maßnahmen für Unternehmen errichtet:

  1. Das Kurzarbeitergeld wird flexibler -> Beantragung bei der Agentur für Arbeit
  2. Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert -> Beratung durch das zuständige Finanzamt, Steuerberater
  3. Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite. -> Beratung bei der Hausbank bzw. bei Finanzierungspartnern für KfW-Kredite
  4. Europäische Zusammenarbeit verstärken

Informationen zum Schutzschild und welche Maßnahmen und Förderinstrumente existieren, um Unternehmen in Deutschland bei Bedarf zu unterstützen finden Sie hier.

Auch einzelne Länder bieten Hilfen für kleine Unternehmen an, so hat z.B. die Landesregierung NRW Expressbürgschaften bereitgestellt, die die Bürgschaftsbank binnen 72 Stunden bewilligen können. Mehr Informationen finden Sie hier.

Der Vorstand wünscht in dieser schweren Zeit gute Gesundheit.

Mit besten Grüßen
Susanne Schnorz

Kontakt

VDH - Verband der Hallenspielplätze und Freizeitanlagen e.V.


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Deutschland

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